Monatsbeitragsregelung

Leistung

Der Monatsbeitrag ermöglicht einmal wöchentlich zu einem festen Termin die Teilnahme am Reitunterricht. Findet in einem Monat der wöchentliche Reitunterricht fünfmal statt, muss dafür nicht extra bezahlt werden. Während der zwei Wochen Winterpause und maximal zwei weiteren Wochen Urlaub im Jahr wird der Monatsbeitrag trotzdem ohne Abzug bezahlt, so werden auf das Jahr gerechnet 48 Reitstunden bezahlt und 48 Reitstunden finden statt. 


Zahlungsbedingungen

Der Monatsbeitrag wird für den Monat im Voraus, spätestens jedoch bis zur ersten Reitstunde des Monats, bezahlt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.


Absage der Reitstunde

Sollte es einmal vorkommen, dass am Reitunterricht nicht teilgenommen werden kann, egal aus welchem Grund, so muss der Monatsbeitrag trotzdem in voller Höhe bezahlt werden. Wurde die Reitstunde mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, wird ein Gutschein für eine Nachholstunde notiert.


Gutschein

Mit dem Gutschein kann an einem vereinbarten Ausweichtermin die Reitstunde nachgeholt werden. Die Gutscheine verfallen 6 Monate nach der Ausgabe. Gutscheine sind nicht übertragbar. Nach Kündigung des Vertrages verfallen alle vorhandenen Gutscheine.


Kündigung

Bis zum 15. des Monats kann zum Monatsende schriftlich (in Ausnahmefällen auch mündlich) gekündigt werden.